Celle & Landkreis Celle • Lippstadt & Kreis Soest
Wir schenken Ihnen Zeit, Ruhe und verlässliche Unterstützung im gewohnten Umfeld. Wir sind landesrechtlich anerkannt und rechnen direkt mit allen Pflegekassen, Krankenkassen (auch ohne Pflegegrad) sowie Sozialämtern ab.
Kostenlos bei Ihnen zu Hause.
Abgestimmt auf Ihre Wünsche.
Wir regeln alle Kassenanträge.
Feste Betreuerin mit Herz.
Alle 8 Finanzierungswege strukturiert für Pflegebedürftige, Patienten, Schwangere & Angehörige.
| Finanzierung & Rechtsgrundlage | Kostenträger | Voraussetzung | Leistungsumfang & Details |
|---|---|---|---|
| § 45b SGB XIEntlastungsbetrag | Pflegekasse | Pflegegrad 1 bis 5 | 125 € monatlich(1.500 € / Jahr) für Alltagsbegleitung & Haushaltshilfe. Ungenutzte Beträge bis 30.06. des Folgejahres übertragbar. |
| § 45a SGB XIAngebote zur Unterstützung | Pflegekasse / Land | Pflegebedürftige | Gesetzliche Qualitäts- & Anerkennungsgrundlage in Niedersachsen für qualifizierte Betreuung & Entlastung zu Hause. |
| § 45a Abs. 440 % Umwandlungsanspruch | Pflegekasse | Pflegegrad 2 bis 5 | Bis zu 40 % der nicht genutzten Pflegesachleistungen können für anerkannte Alltagsbegleitung umgewandelt werden. |
| § 39 SGB XIVerhinderungspflege | Pflegekasse | Ab Pflegegrad 2 | Bis zu 1.612 € pro Jahrfür stundenweise Ersatzpflege bei Verhinderung von Angehörigen. Volles Pflegegeld bleibt erhalten (< 8 Std./Tag). |
| SGB XIIHilfe zur Pflege | Sozialamt | Sozialhilfebedarf | Übernahme der notwendigen Betreuungskosten, falls Kassenleistungen und eigene Mittel nicht ausreichen. |
| § 38 SGB VHaushaltshilfe nach OP | Krankenkasse | Ohne Pflegegrad! | 100% Kostenübernahme bei akuter schwerer Krankheit oder nach Operation. Ärztliche Bescheinigung genügt. |
| § 24h SGB VHilfe bei Schwangerschaft | Krankenkasse | Ohne Pflegegrad! | 100% Kostenübernahme bei Schwangerschaftsbeschwerden, verordneter Bettruhe oder nach Entbindung. 0 € Zuzahlung! |
| § 35a EStGPrivatzahlung | Selbstzahler | Keine Bedingungen | Flexible Privatbuchung ohne Kassenbindung. 20 % direkte Steuerersparnis als haushaltsnahe Dienstleistung. |
• Rechtshinweis zur Kostenübernahme: Für die Kostenübernahme durch einen Kostenträger (z. B. Pflegekasse, Krankenkasse, Sozialamt) müssen die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein. Eine Kostenübernahme setzt in der Regel eine vorherige Antragstellung oder ärztliche Verordnung voraus.
• Rechtshinweis zu § 36 SGB XI:Die Anerkennung nach § 45a SGB XI berechtigt nicht zur Erbringung von Pflegesachleistungen der körperbezogenen Grundpflege gemäß § 36 SGB XI. Wir konzentrieren uns auf Betreuung, Gesellschaft & Haushaltshilfe.
Hewin Cengil prüft gerne unverbindlich Ihre Ansprüche und übernimmt alle Kassenanträge.