Antworten auf all Ihre Fragen
rund um Pflegekasse & Alltag.
Hier finden Sie verständliche Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Pflegegraden, Abrechnung des 125 € Entlastungsbetrags (§ 45b SGB XI) und unseren Betreuungsdiensten in Celle.
Je nach persönlicher Situation und rechtlicher Grundlage gibt es 4 zentrale Kostenträger mit 8 Finanzierungswegen: 1. Pflegekasse: Monatlicher 125 € Entlastungsbetrag (§ 45b), 40 % Umwandlungsanspruch der Pflegesachleistung (§ 45a Abs. 4) und Verhinderungspflege (§ 39). 2. Gesetzliche Krankenkasse: Haushaltshilfe nach OP oder Klinik (§ 38 SGB V) sowie bei Schwangerschaft und Entbindung (§ 24h SGB V) – ganz ohne Pflegegrad! 3. Sozialamt: Hilfe zur Pflege (SGB XII). 4. Selbstzahler: Private Abrechnung mit 20 % Steuervorteil.
Ihre Frage war nicht dabei? Sprechen wir persönlich darüber!
Hewin Cengil berät Sie gerne unverbindlich bei Ihnen zu Hause in Celle. Wir klären Ihren Anspruch und übernehmen alle Kassenanträge.