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Übersicht unserer Unterstützung in Celle & Kreis Soest

Echte Entlastung im Alltag —
ohne Zeitdruck & mit voller Zuwendung.

Alle unsere Angebote in Celle und im Kreis Soest orientieren sich an den persönlichen Bedürfnissen von Pflegebedürftigen und Familien. Wir übernehmen den gesamten Papierkram und rechnen direkt mit der Pflegekasse (§ 45b SGB XI) oder Krankenkasse (§ 38 / § 24h SGB V) ab.

0174 / 6561621
Alltagsbegleitung und Seniorenbetreuung zuhause in Celle und Lippstadt — Schönes Begleiten
Hewin Cengil — Inhaberin

„Wir schenken Ihnen Zeit, Ruhe und verlässliche Hilfe zu Hause.“

Gesetzliche Grundlagen & Kostenträger
Stand 2025: Nach Pflegereform (PUEG) aktualisiert

Kostenübernahme & Abrechnung
transparent auf einen Blick.

Je nach persönlicher Situation und gesetzlichen Voraussetzungen können unterschiedliche Kostenträger und Budgets infrage kommen. Wir beraten Sie neutral und übernehmen die gesamte Abrechnung direkt mit Ihrer Kasse.

Entlastungsbetrag
§ 45b SGB XI
Pflegegrad 1–5131 € / Monat (1.572 € / Jahr)Pflegekasse

Monatlicher Entlastungsbetrag von 131 € (seit Pflegereform 2025, bisher 125 €) für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag.

Steht jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 gesetzlich zu (131 €/Monat seit 2025, bisher 125 €). 100 % Abrechnung direkt mit allen Kassen, ansparbar bis zu 18 Monate.

Angebote zur Unterstützung im Alltag
§ 45a SGB XI
PflegebedürftigeLandesrechtlich anerkanntPflegekasse / Land

Gesetzliche Grundlage für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag; keine eigenständige Geldleistung.

Rechtliche Qualitätsgrundlage für anerkannte Betreuungs- und Entlastungsdienste in Niedersachsen.

Umwandlungsanspruch / bis zu 40 %
§ 45a Abs. 4 SGB XI
Pflegegrad 2–5Bis zu 40 % ZusatzbudgetPflegekasse

Bis zu 40 % des nicht ausgeschöpften ambulanten Pflegesachleistungsanspruchs können unter den gesetzlichen Voraussetzungen für anerkannte Angebote eingesetzt werden.

Ermöglicht spürbar mehr Entlastungsstunden jeden Monat, indem nicht genutzte Pflegesachleistungen für Alltagsbegleitung eingesetzt werden.

Verhinderungspflege / Ersatzpflege
§ 39 SGB XI
Bei erfüllten VoraussetzungenBis zu 1.612 € pro JahrPflegekasse

Kann bei vorübergehender Verhinderung der privaten Pflegeperson für Ersatzpflege genutzt werden. Die konkrete Abrechnung ist mit der Pflegekasse zu klären.

Stundenweise Entlastung bei Krankheit, Terminen oder Urlaub der Hauptpflegeperson. Das Pflegegeld bleibt dabei anteilig voll erhalten.

Hilfe zur Pflege
SGB XII
Bei sozialhilferechtlichem AnspruchSozialamt / ErgänzendSozialhilfeträger

Ergänzende Unterstützung über den zuständigen Sozialhilfeträger, wenn Pflegeversicherungsleistungen und eigene Mittel nicht ausreichen.

Sichert Unterstützung und Begleitung auch dann, wenn persönliche finanzielle Mittel oder die Leistungen der Pflegeversicherung nicht genügen.

Haushaltshilfe nach OP / Erkrankung
§ 38 SGB V
Bei erfüllten VoraussetzungenOhne Pflegegrad möglichGesetzliche Krankenkasse

Kostenübernahme durch die Krankenkasse kann möglich sein, wenn der Haushalt aus medizinischen Gründen vorübergehend nicht weitergeführt werden kann.

Ärztliche Verordnung nach Krankenhausaufenthalt oder Operation genügt. Wir unterstützen bei der Beantragung und rechnen direkt mit Ihrer Kasse ab.

Haushaltshilfe bei Schwangerschaft / Entbindung
§ 24h SGB V
Schwangere / nach Entbindung100 % Kasse bei VerordnungGesetzliche Krankenkasse

Kostenübernahme durch die Krankenkasse kann möglich sein, wenn die Weiterführung des Haushalts wegen Schwangerschaft oder Entbindung nicht möglich ist.

Bei ärztlich verordneter Bettruhe, Schwangerschaftsbeschwerden oder nach der Entbindung – inklusive Unterstützung bei Geschwisterkindern.

Privatzahlung
–
Für alle20 % Steuerabzug (§ 35a EStG)Selbstzahler

Leistungen können unabhängig von Pflegegrad oder Kostenübernahme auch privat vereinbart und bezahlt werden.

Vollkommen flexibel und ohne bürokratische Vorlaufzeit nutzbar. Kann als haushaltsnahe Dienstleistung steuermindernd geltend gemacht werden.

100% Kassenabrechnung & 0 € Vorkasse

Wir übernehmen die gesamte Kassenabrechnung in Celle & Kreis Soest.

Sie müssen keine Vorkasse leisten oder komplizierte Formulare ausfüllen. Wir klären die Kostenübernahme direkt mit Ihrer Pflegekasse oder Krankenkasse (AOK, Barmer, TK, DAK etc.).

100% kostenlose Erstberatung bei Ihnen zu Hause
Direktabrechnung mit allen Pflege- & Krankenkassen
Unterstützung beim Antrag & MDK-Begutachtung
Nutzbar auch rückwirkend (bis zu 18 Monate ansparbar)
Unverbindlich • Vor-Ort-Termin oder Telefonat

Hinweis zur Kostenübernahme: Eine Kostenübernahme hängt von den individuellen gesetzlichen Voraussetzungen und gegebenenfalls von der vorherigen Genehmigung des jeweiligen Kostenträgers ab. Bei Leistungen über die Krankenkasse, z. B. nach einer Operation oder während Schwangerschaft/Entbindung, sollte die Kostenübernahme vor Leistungsbeginn mit der Krankenkasse geklärt werden.

Hinweis zu § 36 SGB XI: Die Anerkennung als Angebot zur Unterstützung im Alltag nach § 45a SGB XI berechtigt nicht automatisch zur Abrechnung von Pflegesachleistungen nach § 36 SGB XI.

Kostenlose Erstberatung bei Ihnen vor Ort

Hewin Cengil bespricht Ihre Wünsche persönlich und prüft Ihren Anspruch über alle Kassen (Pflegekasse, Krankenkasse nach OP/Schwangerschaft, SGB XII). Wir kümmern uns um die gesamte Abrechnung und den Papierkram.

0174 / 6561621